Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltungsbereich
(1.) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (2.) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. (3.) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2. Beherbergungsvertrag
(1.) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per E-mail und/oder per Briefpost bestätigt und damit die Buchung annimmt. (Antragsannahme) (2.) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. (3.) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1.) Der Vermieter ist verpflichtet die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung. (2.) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte. (3.) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. (4.) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2. Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter allgemein berechneten Preis. (5.) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt bar zu erfolgen, es sei denn der Vermieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden. (6.) Der Vermieter behält sich das Recht vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8 Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Vermieter keinen Zahlungseingang verbuchen, ist der Vermieter berechtigt ohne weitere Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten. (7.) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.
§ 4. Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1.) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. (2.) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. (3.) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 Euro ( Netto ) in Rechnung stellen. (4.) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter eine Reinigungspauschale von 200 Euro ( Netto ) in Rechnung stellen. (5.) Die Internetnutzung ist gestattet. Strafbare Handlungen, insbesondere widerrechtliche Downloads und / oder Seitenaufrufe werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. (6.) Die Ein- und /oder Anbringung von Materialien zur Dekoration ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. (7.) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr in Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird dem Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5. Rücktritt vom Vertrag ( Stornierung )
(1.) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. (2.) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Recht erlischt, wenn der Gast nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht schriftlich ausübt. (3.) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters ist der Gast zur Stornierung bis 24 Stunden nach der Buchung berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:Stornierung bis spätestens 8 Tage vor Anreise 30 %, Stornierung bis spätestens 7 Tage vor Anreise 100 % des Übernachtungspreises. Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs beim Vermieter. (4.) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. (5.) Ferner ist der Vermieter berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B. höhere Gewalt, die Ferienwohnung durch den Gast anderweitig als zu Wohnzwecken genutzt wird, die Ferienwohnung unter irreführender bzw. falscher Angaben gebucht wurde oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. (6.) Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
§ 6. Haftung; Verjährung
(1.) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. (2.) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und / oder hinterlässt. (3.) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und / oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat / haben. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. (4.) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monate, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7. An- und Abreise, Schlüsselübergabe; verspätete Räumung
(1.) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 14.00 Uhr kann nur erfolgen, wenn dies vorab mit dem Vermieter vereinbart wurde. (2.) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. (3.) Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Der Gast kann den Schlüssel von außen in der Wohnungstür der Ferienwohnung stecken lassen, wenn dies mit dem Vermieter vereinbart wurde. (4.) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§ 8. Datenschutz
(1.) Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden entsprechend der DSGVO behandelt.
§ 9. Schlussbestimmungen
(1.) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. (2.) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Meißen, Allgemeiner Gerichtsstand ist Meißen. (3.) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (4.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.